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Münch Chemie International GmbH

Verhaltenskodex für Lieferanten

Münch Chemie International GmbH (nachstehend MCI genannt) fördert Innovationen und setzt sich für soziales und ökologisches und damit nachhaltiges Wirtschaften ein. Aus diesem Grund hat sich das Unternehmen dazu verpflichtet, sein Handeln in allen Bereichen nachhaltig zu gestalten. MCI ist es wichtig, dass ethische Standards erfüllt und in der Folge auch eingehalten werden.
Hierzu ist es erforderlich, dass auch unsere Lieferanten mit in dieses System des nachhaltigen und integren Wirtschaftens eingebunden sind, da diese einen wesentlichen Beitrag an unserem nachhaltigen Wachstum und an der Umsetzung unserer ethischen Leitlinien leisten können. Aus diesem Grund besteht MCI auf die uneingeschränkte Einhaltung der nachfolgenden Grundsätze zum Thema Ethik und Nachhaltigkeit durch seine Lieferanten.

Da die Themen nachhaltiges Wirtschaften und Ethik MCI sehr wichtig sind, behält sich MCI vor, Lieferanten jederzeit mit angemessener Vorankündigung zu auditieren. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Auditierung stattfinden kann.

Ein Verstoß bzw. die Nichtbeachtung dieser Grundsätze, stellt für MCI eine schwerwiegende Störung der Geschäftsbeziehung dar. In diesem Zusammenhang erwartet MCI von seinen Lieferanten, dass diese dafür Sorge tragen, dass auch ihre Lieferanten die hier geforderten Standards einhalten.


Ethisches Handeln und soziale Verantwortung
Im Rahmen der sozialen Verantwortung erwartet MCI von seinen Lieferanten, dass sie dieser Verantwortung gerecht werden, ethisch und integer handeln.

Integrität im Geschäftsverkehr
Die Lieferanten der MCI treten gegen alle Arten der Korruption ein. Es ist konsequent gegen Erpressung, Bestechung, Untreue und Unterschlagung in jeglicher Form vorzugehen. Die Lieferanten von MCI dulden und praktizieren ein solches Verhalten in keiner Weise. Die Lieferanten von MCI bieten im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit gegenüber Unternehmen oder Behörden keine Bestechungen oder andere illegale Anreize an oder nehmen diese selbst an.

Außerdem bieten sie den Mitarbeitenden der MCI keine Geschenke oder andere Zuwendungen an, die einen persönlichen Vorteil für den Mitarbeitenden aus der Geschäftsbeziehung darstellen. Sie lassen den Mitarbeitenden der MCI auch von externer Seite keine Geschenke oder Zuwendungen zukommen, die als Vorteilsnahme zu bewerten sind.

Fairness im Wettbewerb
Die Lieferanten führen ihre Geschäfte am Markt in einem fairen Wettbewerb. Die entsprechenden geltenden Gesetze werden eingehalten, kartellrechtliche Bestimmungen beachtet, und es wird nur eine korrekte und wahrheitsgetreue Werbung betrieben.

Datenschutz
Der Schutz personenbezogener oder wirtschaftlicher Daten ist der MCI wichtig und deshalb vom Lieferanten uneingeschränkt sicherzustellen. Daten dürfen nur im einschlägigen, gesetzlich zulässigen Umfang verarbeitet und weitergegeben werden.
Bei der Verwendung der Daten sind die Rechte des Einzelnen, der beteiligten Unternehmen und der Mitarbeitenden zu wahren. Auch hier werden die einschlägigen gesetzlichen und unternehmensbezogenen Vorgaben vom Lieferanten beachtet. Nicht mehr benötigte personenbezogene Daten sind vom Lieferanten analog der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu löschen.

Meldung von Bedenken
Die Mitarbeitenden des Lieferanten sind angehalten, rechtswidrige Handlungen, die im Unternehmen stattfinden, der Leitung des Unternehmens anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn die Mitarbeitenden einen Verdacht haben, dass solche Handlungen im Unternehmen vorkommen könnten. Hierzu stellt der Lieferant einen geeigneten Kommunikationsweg sicher und verpflichtet sich, die eingehenden Meldungen zu überprüfen und so-weit erforderlich Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
Unabhängig vom Ergebnis der Meldung dürfen den Mitarbeitenden des Lieferanten aus einer solchen Meldung keine Nachteile entstehen. Die Androhung von Repressalien, der Versuch von Einschüchterungen, Belästigungen oder anderen Benachteiligungen an ihrer Person ist nicht akzeptabel.

Arbeit und Mensch
Die Lieferanten müssen in ihrem Unternehmen die Menschenrechte achten und sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden fair, respektvoll und mit Würde zu behandeln und zu entlohnen. Sie haben Chancengleichheit und Meinungsfreiheit für alle zu gewährleisten und Vielfalt zu fördern.
MCI erwartet eine integrative und ethische Unternehmenskultur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Faire Behandlung

Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass die Behandlung der Mitarbeitenden im Unternehmen in ethisch einwandfreier Weise erfolgt. Niemand darf auf Grund seiner Ethnie, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts, seines Alters, seiner Sprache, seines Eigentums, seiner Nationalität oder nationalen Herkunft, seiner ethnischen oder sozialen Herkunft, seiner sexuellen Orientierung, seines Gesundheitszustandes, einer Behinderung, seiner Religion, seiner politischen oder gewerkschaftlichen Zugehörigkeit oder Meinung, seiner persönlichen Beziehungen oder aufgrund seines Zivilstandes diskriminiert oder benachteiligt werden.

Es wird erwartet, dass die Lieferanten ihre Mitarbeitenden fair behandeln. Sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, körperliche Bestrafung oder Folter, seelischer oder physischer Zwang sowie die Androhung einer solchen Behandlung sind nicht tragbar und zu ahnden.

Arbeitszeiten, Löhne und andere Leistungen
Die Lieferanten haben ihre Mitarbeitenden entsprechend den gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben fair zu entlohnen. Dabei sind Mindestlöhne zu beachten, Überstunden zu vermeiden bzw. zu bezahlen oder anderweitig abzugelten und den Mitarbeitenden Art und Umfang der Entlohnung zeitnah und transparent dar-zustellen.
Gesetzliche oder tarifliche Vorgaben zu Arbeitszeit, Urlaub und Lohnfortzahlung sind zwingend zu beachten. Lohnreduzierungen als Disziplinarmaßnahmen sind nicht zulässig.

Vereinigungsfreiheit
Es wird erwartet, dass die Lieferanten eine offene und konstruktive Kommunikation mit ihren Beschäftigten und den Arbeitnehmervertretern pflegen. Im Einklang mit den lokalen Gesetzen sollen die Lieferanten das Recht der Mitarbeitenden achten, sich frei zu vereinigen, Gewerkschaften beizutreten, eine Arbeitnehmer-Vertretung zu ernennen, einen Betriebsrat zu bilden und sich bei Tarifverhandlungen zu engagieren. Es wird erwartet, dass die Lieferanten Mitarbeitende, die sich als Arbeitnehmervertreter(in) engagieren, nicht benachteiligen.

Kinderarbeit
Illegale Kinderarbeit im Betrieb des Lieferanten ist untersagt. Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf jede Person, die das Mindestalter für eine Beschäftigung nicht erreicht hat. Es gilt das gesetzliche Mindestalter für Beschäftigung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft (ILO) entsprechend.
Menschenhandel/Zwangsarbeit
Die Lieferanten müssen sich an Vorschriften halten, die Menschenhandel und Zwangsarbeit verbieten. Sie müssen außerdem in dem Land, in dem sie tätig sind, die hierfür gültige Gesetzgebung einhalten. Zudem ist die freie Wahl des Arbeitsplatzes für jeden Mitarbeitenden sicherzustellen.

Illegale Beschäftigung
Den Lieferanten ist es untersagt, Mitarbeitende unrechtmäßig zu beschäftigen, insbesondere Ausländer(innen), die nicht über die nach lokalem Recht (EU: nach Gemeinschaftsrecht) erforderlichen Dokumente und Genehmigungen verfügen.


Gesundheitsschutz und Sicherheit
Die Lieferanten sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu erhalten und zu fördern, indem sie eine sichere und belastungsarme Arbeitsumgebung einrichten und schädliche Einflüsse bei der Arbeit von ihren Mitarbeitenden fernhalten. Dies gilt auch für die ggf. vom Unternehmen bereitgestellten Unterkünfte.

Arbeitnehmerschutz
Arbeitnehmer müssen von jeglichen chemischen, biologischen oder anderen weiteren Gefahren geschützt werden. Sie dürfen keinen körperlichen Überlastungen ausgesetzt sein. Sie sind vor Risiken, die sich aus der Nutzung der am Arbeitsplatz bereitgestellten Infrastruktur ergeben, zu schützen.

Die Lieferanten haben für sichere Arbeitsabläufe, vorbeugende Instandhaltungen und die erforderlichen technischen Schutzmaßnahmen zu sorgen. Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Sollten im Einzelfall Maßnahmen zur Vermeidung von Überexpositionen nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, hat der Arbeitgeber die erforderliche persönliche Schutzausstattung zu stellen und deren Verwendung im Einzelfall sicherzustellen bzw. zu beauflagen.

Prozesssicherheit
Die Lieferanten haben Sicherheitsprogramme zur Steuerung und Aufrechterhaltung ihrer Arbeitsprozesse gemäß den anwendbaren Sicherheitsstandards einzuführen und aufrecht zu halten.

Die Lieferanten haben sich mit produktbezogenen Gefahren und deren möglichen Folgen in jeder Phase des Herstellungsprozesses zu befassen, die Risiken zu bewerten und geeignete weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Bei gefährlichen Anlagen sind zudem spezifische Risikoanalysen durchzuführen und Maßnahmen zur Vorbeugung von Zwischenfällen, wie z. B. das Austreten von Chemikalien und/oder Explosionen, zu treffen. In jedem Fall müssen die Lieferanten über Sicherheitsvorkehrungen und Notfallprogramme verfügen, die das Freisetzen von Chemikalien in großem Ausmaß verhindern bzw. begrenzen.

Risikobewertung und Notfallvorsorge
Die Lieferanten haben die einzelnen Arbeitsplatzrisiken zu ermitteln, zu bewerten und die Ermittlung den betroffenen Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen. Die Mitarbeitenden sind entsprechend zu schulen, um einen angemessenen Schutz am Arbeitsplatz sicherzustellen.
Der Lieferant ist verpflichtet, für sein Unternehmen Notfallpläne zu erstellen und Meldeverfahren einzurichten, durch die eine mögliche Gefährdung der Mitarbeitenden im Falle eines Störfalles auf ein absolutes Minimum reduziert wird. Die Pläne sind im Unternehmen auszuhängen und die Mitarbeitenden darin zu schulen.

Legal Compliance
Die Lieferanten verpflichten sich, alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Registrierungen einzuholen und deren Fortbestand bzw. Gültigkeit proaktiv voran zu treiben. Des Weiteren verpflichten sich die Lieferanten, ihren Meldepflichten nachzukommen und Behörden und Kunden vollumfänglich zu informieren.
Die Lieferanten halten sämtliche erforderlichen Produktsicherheitsdatenblätter mit allen erforderlichen Informationen vor. Sie verpflichten sich, diese den zuständigen Behörden und Kunden im Einzelfall zur Verfügung zu stellen.

Umweltschutz und Qualität
Die Lieferanten verpflichten sich, natürliche Ressourcen zu schonen und umweltpolitisch verantwortlich und effizient zu arbeiten. Negative Auswirkungen auf Mensch, Tier oder Umwelt sind auf ein Minimum zu reduzieren und Maßnahmen zur Wiederverwendung bzw. zur Wiederverwertung zu fördern.

Abfall, Emissionen und Ressourcen
Die Lieferanten verpflichten sich, Abfall und Emissionen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Natürliche Ressourcen (z. B. Wasser, Energiequellen, Rohstoffe) sind sparsam zu verwenden. Die Wiederverwertung bzw. Wiederverwendung von Produkten ist in jedem Fall der Entsorgung vorzuziehen. Aus diesem Grund verpflichten sich die Lieferanten, ein System einzurichten und zu betreiben, dass die Erreichung dieser Ziele unterstützt. Des Weiteren verpflichten sie sich, ein geeignetes System zu betreiben, das den sicheren Umgang mit Abfall, Luftemissionen und Abwässern gewährleistet sowie deren Transport, Lagerung, Recycling, Wiederverwendung und Reinigung sicherstellt.
Sämtliche Tätigkeiten, die möglicherweise eine negative Auswirkung auf die Gesundheit von Mensch, Tier oder Umwelt haben können, müssen vor deren Durchführung bewertet und kontrolliert werden, insbesondere bevor schädliche Stoffe freigesetzt werden.
Die Lieferanten haben Systeme einzurichten, die das unbeabsichtigte bzw. unfallbedingte Freisetzen von belastenden Stoffen in die Umwelt verhindern oder möglichst geringhalten können.

Qualitätsanforderungen
Die Lieferanten sollen neben den Systemen zur Verbesserung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Risikominimierung ein geeignetes System zur Verbesserung der Produkt -und Prozesssicherheit unterhalten. Dadurch soll gefördert werden, dass die Lieferanten die an ihre Produkte gestellten Qualitäts -und Sicherheitsanforderungen sicherstellen. Es wird erwartet, dass die Lieferanten die allgemein weltweit anerkannten und/oder vertraglich vereinbarten Qualitätsanforderungen bei ihren Produkten und Dienstleistungen erfüllen, damit diese den Anforderungen von MCI gerecht werden, wie zugesichert funktionieren und für den vorgesehenen Zweck sicher sind.
Managementsysteme
Zur Einhaltung der vorliegenden Grundsätze sind die Lieferanten verpflichtet, ein Corporate-Responsibility-System (CRS) zu betreiben, das die Umsetzung der vorgenannten Grundsätze sicherstellt und deren kontinuierliche Weiterentwicklung fördert.

Ressourcen
Die Lieferanten beweisen ihren Willen, den in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Verpflichtungen nach-zukommen, indem sie ausreichende Ressourcen zur Umsetzung dieses Verhaltenskodexes zur Verfügung stellen.

Rechtliche und andere Anforderungen
Die Lieferanten haben alle lokalen anwendbaren Gesetze, Bestimmungen, vertraglichen Vereinbarungen, so-wie die sonstigen Vorgaben ihrer Kunden und allgemein anerkannte multinationale Standards einzuhalten.
Es sind insbesondere die UN Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte, die zehn Prinzipien des UN Global Compact, die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen und die multinationale Grundsatzerklärung für Unternehmen und Sozialpolitik (ILO) zu beachten und einzuhalten.

Mitteilung der Nachhaltigkeitskriterien in der Lieferantenkette
Die Lieferanten sind verpflichtet, ihre Lieferanten in die Einhaltung der Vorgaben dieses Verhaltenskodexes mit einzubinden. Hierzu ist erforderlich, dass sie diese über den Inhalt des MCI Verhaltenskodexes informieren und dessen Beachtung einfordern.

Risikomanagement
Die Lieferanten haben Prozesse zur Identifizierung, Bestimmung und Überwachung von Risiken in allen Bereichen einzuführen, die in diesem Verhaltenskodex und allen weiteren anwendbaren rechtlichen Bestimmungen angesprochen werden.

Dokumentation
Die Lieferanten haben eine angemessene Dokumentation zu erstellen, mit der sie nachweisen, dass sie die Grundsätze und Werte aus diesem Verhaltenskodex in ihre innerbetriebliche Organisation übernommen haben und gegenüber ihren Lieferanten durchsetzen. Sofern sich die Parteien darauf verständigen, kann MCI in diese Dokumentation Einsicht nehmen.

Schulungen
Die Lieferanten haben Schulungsmaßnahmen zu organisieren, um ihren Managern und Mitarbeitenden ein angemessenes Verständnis über diesen Verhaltenskodex, sowie die anwendbaren Gesetze, Bestimmungen und allgemein anerkannten Standards zu vermitteln und dessen Einhaltung sicherzustellen.

Kontinuierliche Verbesserung
Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie die Nachhaltigkeitsleistung Ihres Unternehmens durch geeignete Maßnahmen kontinuierlich verbessern. Hierzu gehört, dass sie sich Leistungsziele setzen und diese kontinuierlich fortentwickeln. Ergebnisse aus internen und externen Prüfungen und Inspektionen sollen bei der Fortschreibung der Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt werden.

Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
Die Lieferanten haben alle Preis -und Vertragsverhandlungen, die die Beschaffung von Gütern durch MCI betreffen, über den Einkauf der MCI abzuwickeln. Sie sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen und zu empfehlen, die für MCI einen Mehrwert schaffen.


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